Hallo, Aaron!
Mir geht es um 1. allgemeine Anforderungen, z.B. Technische Vorschriften (DIN, ISO, ...), und 2. deren Anwendung auf den VW LT1 (z.B. zulässige Bereiche für Schweißnähte).
Der Tank, den ich für etwa 900,- € inkl. allem Zubehör (auch Truma CS Mono Control) kaufte, ist neu und von
http://www.wynen-gas.de.
"Mein" Wohnmobil-Gas-Service in Stadt Brandenburg erklärte, er dürfe die Abnahme des Einbaus nicht durchführen.
Die in Land Brandenburg maßgebliche Dekra bzw. deren Sachverständige in Stadt Brandenburg wurde von mir heute vor Ort besucht. Der Sachverständige sagte mir:
Geregelt sei alles in der Technischen Vorschrift "G607" (oder "G706"); ein Unterflurtank sei zulässig für Motorbetrieb, nicht für Heizbetrieb;
im Land Brandenburg werde nicht ein einziger Unterflur-Heiz-Gas-Tank abgenommen; aber "Andere [Bundes-?] Länder, andere Sitten".
"Mein" Wohnmobil-Gas-Service meinte dazu, die Dekra-Auskunft sei unzutreffend; ich solle zu KÜS gehen.
Ich aber weiß, dass in Land Brandenburg die Dekra maßgeblich ist, und z.B. im Land Hessen der TÜV-Hessen.
Ich erinnere mich, dass in einem der letzten Promobil-Hefte dazu ein Artikel war. Diesen Artikel und o.g. G-Vorscrift werde ich als Erstes beschaffen und "studieren".
Gruß
Manfred